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Anti Minarett Bulletin vom 31. Mai 2012


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Gegen eine im Berner Seeland wirkende, angeblich «antiislamische» Pfarrerin wurde ein Strafverfahren wegen «Rassendiskriminierung» eröffnet.

Weil der Zürcher Tages Anzeiger (TA) bereits am 17. September 2011 über diese Pfarrerin (Titel: «Berner Pfarrerin nimmt im Netz der Islamfeinde eine zentrale Rolle ein»; Titel des ergänzenden, am 27. September 2011 veröffentlichten Kommentars: «Der heiligen Kriegerin brennt der Hintern») berichtet hatte, wurde die TA-Redaktion von der – selber offenbar ungenügend dokumentierten – Berner Staatsanwaltschaft aufgefordert, «Unterlagen zur Rolle der Doktorin der Theologie bei PI herauszugeben». PI meint das Internetforum «Politically Incorrect» mit Informationen zum Islamismus, vom TA in Anlehnung an die linke «Frankfurter Rundschau» als «Sammelbecken deutschsprachiger Islamkritiker und -feinde», geprägt von «Paranoia und Hasstiraden» bezeichnet, von der «Frankfurter Rundschau» mit Namen wie dem linken Islamismus-Kritiker Ralph Giordano und dem streitbaren jüdischen Kolumnisten Henryk M. Broder in Verbindung gebracht.

Rassendiskriminierung?
Die Lieferung von Stoff fürs Strafverfahren verweigert der Tages Anzeiger zwar, auf sein Informations-Quellen schützendes Zeugnisverweigerungsrecht pochend. Am 25. Mai 2012 berichtet der TA aber, was der Berner Theologin zur Last gelegt werden könne: Sie habe in englischer Sprache einem TV-Sender in die Kamera gesagt: «Der Islam unterdrückt Frauen, missbraucht Kinder für Hasserziehung, bringt Homosexuelle um und verfolgt Juden.»

Sind das «rassendiskriminierende» Aussagen?

Ist es «rassendiskriminierend», sich mit solchen Feststellungen auf einen zweifellos einfluss-reichen hiesigen Islam-Sprecher, den Genfer Hani Ramadan zu beziehen, der öffentlich – hier in
der Schweiz! – die «Steinigung von Ehebrecherinnen» befürwortet und rechtfertigt? So wie Ramadans Jünger im Islamischen Zentralrat der Schweiz «die körperliche Züchtigung» unbotmässiger Ehefrauen (auch schon von der Antirassismus-Kommission zur Zeit des Präsidiums von Georg Kreis mit «kulturell» motiviertem Verständnis bedacht) befürworten. Auch Hass-erziehung muslimischer Kinder in Koranschulen selbst in Westeuropa lässt sich eindeutig belegen. Verbietet es hierzulande gerichtliche Zensur, an solche Tatbestände zu erinnern?

Das eigentliche Ziel
Allerdings: Selbst die Auslöser des Strafverfahrens gegen die Berner Pfarrerin werden kaum mit juristischem Erfolg rechnen. Möglicherweise sind ihnen «Nebenwirkungen» wichtiger: Unter-suchungen beunruhigter, schwacher kirchlicher Behörden, die materielle Folgen bis hin zur Entlassung zur Folge haben könnten.

Auch Hani Ramadan, öffentlich Steinigungen rechtfertigend, musste Folgen seiner Publizistik ertragen: Er wurde nach seinen kruden Äusserungen als Lehrer an einer öffentlichen Schule Genfs entlassen. Als «Entschädigung» sprach man dem Steinigungs-Fan zwei Jahresgehälter plus Erstattung von Anwaltskosten zu: Volle Fr. 345‘000.–.

Der Pfarrerin drohen im Gegensatz zur Entschädigung Hani Ramadans materiell weit einschneidendere Folgen.

Gegensatz
Ob dieser krasse Gegensatz Staatsanwälte und Richter auch beeindruckt? Ob die Justiz, wenn islamisch motivierte Kampagnen hier Meinungs- und Publikationsfreiheit unterdrücken wollen und davon Betroffene möglicherweise schwere Nachteile daraus gewärtigen müssen, die Drahtzieher solch Grundrechte verletzender Kampagnen wenigstens haftbar machen für den materiellen Schaden, den ungerechtfertigt Getroffene daraus erleiden?

Ulrich Schlüer