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Anti Minarett Bulletin vom 6. September 2012


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Islamisch geprägte «Parallel-Justiz» wird zunehmend Wirklichkeit – auch in der Schweiz.

Schreckensmeldung aus Pakistan: Einem minderjährigen, offenbar geistig behinderten Mädchen, Christin, droht die Todesstrafe. Vorwurf: Beleidigung des Islam. Es habe Seiten aus dem Koran verbrannt. Inzwischen besteht begründeter Verdacht, dass ein fanatischer Imam dem behinderten Mädchen die verkohlten Seiten zugesteckt hat – ein Exempel an der Christin erwartend. Diese bleibt, entschieden die Behörden, in Haft: Als «Schutzmassnahme» angesichts des aufgebrachten Mobs, welcher das Mädchen angeblich lynchen wolle.

Keine Reaktion
Pakistan ist Uno-Mitglied. Zur Uno gehört ein Menschenrechts-Rat: Wurde dort Klage gegen die Christenverfolgung in Pakistan erhoben – wegen mehrfacher schwerer Verletzung von Menschenrechten? Keine Spur! Die muslimischen Vertreter im Uno-Menschenrechts-Rat unterbinden alle Massnahmen auch gegen solche islamische Staaten, die schwerste Menschenrechtsverletzungen dulden. Die Schweiz schweigt dazu feige: Menschenrechte gelten nicht, wenn eine minderjährige, behinderte Christin in muslimischem Land das Opfer ist.

Das passt zur Strafverfolgung in der Schweiz, wo sich, auf muslimische Organisationen schielend, «partielle Menschenrechts-Respektierung» auch zunehmend einbürgert: Kriminalität und Gewalt nehmen massiv zu, ausgehend zur Hauptsache von illegalen Einwanderern – vor allem aus den muslimischen Ländern Nordafrikas. Wer das laut sagt, wer die Gewalttäter unmissverständlich als solche bezeichnet, provoziert nur allzu rasch ein Strafverfahren. Nicht gegen die Gewalttäter. Nein, Ziel sind diejenigen, welche die Ausländer-Kriminalität als unakzeptabel deutlich verurteilen. Da melden sich muslimische Sprecher als «Betroffene». Und schon läuft ein «Rassismus»-Verfahren.

Groteske Folgen
Mit teils grotesken Folgen: Gestützt auf eine nachweisbar Tatsache gewordene schwere Gewalttat wurde ein Plakat lanciert, einen Einbrecher und seine Herkunft (Kosovo) unmissverständlich anklagend. Eine Strafklage folgt – wegen behaupteter «Rassendiskriminierung». Als ob Kriminelle eine Rasse wären. Beschuldigt werden zahlreiche SVP-Politiker als Auftraggeber des Plakats. Und jetzt, während von kriminellen Ausländern verursachte Gewalt an Ausmass und Brutalität zunimmt, streiten zwei Staatsanwaltschaften – die Berner gegen die Zürcher – vor Bundesstrafgericht, wer das Verfahren gegen die SVP-Exponenten zu führen habe. Es seien ja «Menschenrechte» verletzt worden – aber nicht durch die Kriminellen, vielmehr von denen, die diese Kriminalität öffentlich anklagen.

Zwangsheiraten
Auch 2012 wurden wieder Aberdutzende junger, muslimischer Frauen von ihren Eltern überfallartig in ihre Herkunftsländer verbracht. Zwecks Zwangsverheiratung. Als zwangsverheiratete Opfer schwerer Menschenrechtsverletzung kamen die jungen Frauen zurück – nicht wenige von ihnen nachhaltig verstört. Opfer (die jungen Frauen) und Täter (die Familienclans) haben Wohnsitz in der Schweiz. Hat die offenkundige Menschenrechtsverletzung an diesen jungen Frauen eine Strafklage ausgelöst? Nicht die Spur! Als «Menschenrechtsverletzer» werden hier höchsten die angeklagt, welche die ungleiche Behandlung der Menschenrechte ungeschminkt kritisieren.

Parallel-Justiz hält offensichtlich Einzug auch in der Schweiz. Menschenrechtsverletzungen durch Muslime werden «übersehen». Strafverfolgung aber trifft die, welche die kompromisslose Ausschaffung krimineller Ausländer verlangen – mit der Volksmehrheit im Rücken.

Ulrich Schlüer