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Anti Minarett Bulletin vom 14. April 2011

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Innerhalb der Uno wurde vor wenigen Jahren unter massgeblicher Mithilfe der Schweiz ein «Menschrechtsrat» geschaffen. Eine fragwürdige Instanz.

Als «fragwürdige Instanz» ist dieser Uno-Menschenrechtsrat deshalb einzustufen, weil er Menschenrechte höchst einseitig, höchst parteiisch, ja willkürlich auslegt. Christenverfolgungen – obwohl in erschreckendem Ausmass stattfindend – sind in diesem Rat kein Thema. Israel sitzt täglich auf der Anklagebank. Menschenrechtsverstösse in islamischen Ländern sind grundsätzlich tabu. Der Grund dieser notorischen Einseitigkeit ist klar: Die islamischen Länder sind in diesem Rat derart stark vertreten, dass sie die Traktandenliste ganz einfach dominieren.

Goldstones Untersuchung
Der Menschenrechtsrat hat eine Untersuchungskommission unter dem Vorsitz des renommierten südafrikanischen Richters Goldstone eingesetzt, die in ihrem Bericht das Regime des Staates Israel im besetzten Gaza-Streifen zunächst unter scharfe Anklage gestellt hat. Vor wenigen Tagen aber hat sich Richter Goldstone vom seinen Namen tragenden Bericht markant distanziert: Die ihm aus der Uno zugegangenen Lage-Meldungen aus dem Gaza-Streifen – kritisiert Goldstone nachträglich – entbehrten der Objektivität und hätten dazu geführt, dass ein tendenziöser, in wesentlichen Teilen wahrheitswidriger Bericht entstanden sei – Resultat einer politisch von Anfang an schwere Schlagseite zeigenden «Übungsanlage».

Während die islamischen Staaten Untersuchungen zu Verletzungen von Menschenrechten und Freiheitsrechten in ihren Herrschaftsbereichen bisher blockiert haben, gehen sie neuerdings in die Offensive – in einer Art und Weise, die alle freiheitlichen Staaten aufs höchste alarmieren müsste.

Neubewertung von Religionsfreiheit
Die islamischen Staaten verlangen im Uno-Menschrechtsrat eine umfassende Neubewertung der Religionsfreiheit.

Dazu ist vorerst festzuhalten: Vor allem die Schweizer Bundesverfassung, aber auch andere freiheitliche Verfassungen garantieren nicht «Religionsfreiheit» im Sinne eines Rechts aller Religionen auf ungehinderte Ausbreitung. Die Bundesverfassung garantiert die «Glaubens- und Gewissensfreiheit» – also jedem Einwohner der Schweiz das Recht, die Religion auszuüben, die seinem Glauben entspricht. Es ist ein Recht, das jedem Individuum garantiert wird.

Das passt den Muslimen nicht. Sie verlangen jetzt eine Neu-Interpretation der Uno-Menschenrechtscharta, wonach «Religionsfreiheit» künftig einzig noch als «Schutz der Religion» ausgelegt werden dürfe. Das individuelle Menschenrecht auf freie Glaubensausübung hätte zu verschwinden. Die islamischen Staaten verlangen an dessen Stelle den unbedingten «Schutz des Islam» – ohne dass der einzelne Gläubige, insbesondere der Andersgläubige noch auf den Schutz des Staates zählen könnte. Freiheit für ungehinderte Christenverfolgung nicht nur in islamischen Ländern, das ist ein Ziel der islamischen Forderung. Toleranz hat da keinen Platz mehr. Es geht um Kampf, Kampf zur Verdrängung aller Andersgläubigen.

Genau diesem unverblümten, vor Gewalt nicht zurückschreckenden politischen Machtanspruch des Islam tritt das Minarettverbot, das der Schweizer Souverän an der Urne 2009 durchgesetzt hat, entgegen.

Das Minarettverbot schützt die Glaubensfreiheit, die abzuwürgen die muslimischen Länder in der Uno sich derzeit anschicken.

Ulrich Schlüer