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Anti Minarett Bulletin vom 29. September 2011


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Bundesrat und Bundesverwaltung arbeiten beharrlich daran, das von Volk und Ständen 2009 sehr deutlich beschlossene Minarettverbot zu hintertreiben.

Am Tag, als das Minarettverbot in der Schweiz Tatsache wurde, erklärte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Abstimmungsausgang, dass die neue Verfassungsnorm ab sofort zur Anwendung komme. Für noch nicht bewilligte Minarette gelte das Minarettverbot ohne jede Einschränkung.

In Langenthal war kurz vor der damaligen Abstimmung ein Gesuch für die Erstellung eines Minaretts eingereicht worden. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, damals Justizministerin, hielt am Abstimmungsabend fest, dass das Minarettverbot für noch nicht bewilligte Minarette vollumfänglich verbindlich sei. Sie bezog diese Stellungnahme ausdrücklich auch auf Langenthal.

Katz und Maus
Die dortige Muslimgemeinde, gegen aussen vertreten von Anwalt Daniel Kettiger, spielt seither mit den Behörden Katz und Maus. Das Baugesuch, behauptet sie heute, habe nie ausdrücklich einem Minarett gegolten. Geplant sei lediglich eine «türmchenartige Dachaufbaute». Das heute sorgfältigst gemiedene Wort «Minarett» dürfte erst dann, wenn die «türmchenartige Dachaufbaute» gerichtlich (am Zug ist als Folge einer Einsprache gegenwärtig das Berner Verwaltungsgericht) bewilligt worden wäre, zur Verwendung gelangen – dann als Triumph-Botschaft.

Strassburg
Die Einsprache eines Genfer Muslims gegen das Schweizer Minarettverbot beim Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg wurde zwar abgewiesen – allerdings bloss, weil der Kläger keine persönliche Betroffenheit von einem konkret ergangenen negativen Entscheid zu einem Minarett-Baugesuch nachweisen konnte. Alarm aber löste eine – vom Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof ausdrücklich einverlangte – Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Beschwerde aus: Bisher – sagte der Bundesrat – hätten «völkerrechtliche Verpflichtungen» zwar bereits schweizerisches Gesetzesrecht durchbrochen. Der Bundesrat rechne aber damit, dass sich in Bälde auch schweizerisches Verfassungsrecht internationalen Bestimmungen zu beugen habe. Das ist nichts anderes als eine ohne jede Legitimität ausgesprochene Ankündigung der Absetzung des Souveräns, also der schweizerischen Stimmbürgerschaft als oberste politische Instanz der Schweiz. Da kommt auch eine eigenmächtige «Korrektur» der Bundesverfassung zum Ausdruck: Dem Volk als bisher oberster rechtssetzender Gewalt im Land steht die Absetzung bevor. Internationale Gremien sollen künftig Volksentscheide korrigieren oder annullieren können.

Verfassungsbruch
Der Logik dieser eigenmächtig vorgenommenen Verfassungs-«Korrektur» folgend, glaubt der Bundesrat – in klarer Abweichung von seiner nach der Minarettverbots-Abstimmung geäusserten Stellungnahme und in nicht minder klarer Abweichung von der Verfassung – heute auch, den definitiven Entscheid über die Zulässigkeit eines Minaretts bzw. Minarettverbots ans Bundesgericht delegieren zu können.

Damit wird die Verfassung gebrochen. Parlament und Schweizervolk haben anlässlich der Nachführung der Verfassung vor zehn Jahren ausdrücklich bestätigt, dass kein Gericht einen Entscheid des Schweizervolks korrigieren oder aufheben kann. Das gilt auch fürs Minarettverbot.

Der Bundesrat möchte dieses Minarettverbot offensichtlich aushebeln. Dafür scheint er bereit, sich selbst über die Bundesverfassung hinwegzusetzen.

Ulrich Schlüer, Nationalrat