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Medienmitteilung des Egerkinger Komitees vom Donnerstag, 20. September 2012

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Egerkinger-Komitee missbilligt Demo-Bewilligung für Islamisten

Das Egerkinger-Komitee, das vor drei Jahren die Zustimmung von Volk und Ständen zum Minarett-Verbot in der Schweiz erreicht hat, kritisiert die Erteilung einer Bewilligung an den Islamischen Zentralrat für eine Demonstration in Bern am kommenden Samstag, 22. September 2012, mit Nachdruck.

Einen in Übersee durch irgend einen Idioten produzierten Film als Anlass zu einer Islam-Manifestation in Bern zu nehmen, ist nichts anderes als eine reine machtpolitisch motivierte Provokation an die Adresse der Schweiz, sind dem filmischen Machwerk aus unserem Land doch nie auch nur Anflüge von Sympathie zuteil geworden.

Nachdem Vorläuferinnen zur geplanten Berner Demo in Dutzenden Städten der Welt in Gewalt, Chaos je selbst in Mord und Totschlag geendet haben, ist die Bewilligungs-Erteilung an den Islamischen Zentralrat für eine derartige Veranstaltung nicht nachvollziehbar.

Dies um so weniger, weil ausgerechnet dieser Islamische Zentralrat wichtige Grundsätze der Gewaltlosigkeit vorsätzlich missachtet.

Exponenten dieses Islamischen Zentralrats haben sich in jüngerer Vergangenheit mehrfach offen für Gewaltanwendung in Form von Züchtigung, ja sogar Steinigung von aus ihrer Sicht «unbotmässigen» Frauen ausgesprochen. Sie haben sich damit offen von elementaren Prinzipien der Gewaltlosigkeit und von in der Bundesverfassung jedem Bewohner der Schweiz garantierten Freiheits- und Grundrechten distanziert. Ihre Beteuerung, im Nachgang zu weltweit Tatsache gewordenen Gewalt-Manifestationen in der Schweiz jetzt eine angeblich «gewaltlose Demonstration» organisieren zu wollen, entbehrt daher jeglicher Glaubwürdigkeit.

Wenn die Stadt Bern in Respekt vor der in der Schweiz grundsätzlich geltenden Demonstrationsfreiheit den Islamisten trotzdem eine Bewilligung für eine Manifestation erteilen will, muss sie von deren Organisatoren zumindest eine in schriftlicher Form abzugebende Garantie einfordern, dass sie für alle von der Demonstration ausgehenden Folgeschäden die vollumfängliche persönliche Haftung übernehmen.

20. September 2012