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Medienmitteilung des Egerkinger Komitees vom Dienstag, 6. März 2012

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Vermummungsverbot:
Egerkinger Komitee bereitet Volksinitiative vor


Das sogenannte Egerkinger Komitee, welches die Minarettverbots-Initiative am 28. November 2009 gegen den Willen des Bundesrats und einer massiven Parlamentsmehrheit an der Abstimmungsurne zum Erfolg geführt hat, wertet die demonstrative Abschmetterung des von Oskar Freysinger (SVP/VS) per Motion geforderten Verbots der Total-Verschleierung in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Verkehr mit Behörden durch den Ständerat als Affront. Die mit dem Minarettverbot von einer deutlichen Bevölkerungsmehrheit zum Ausdruck gebrachte Absage an jegliche Islamisierung in der Schweiz wird vom Ständerat demonstrativ missachtet.

In der Schweiz sind persönliche Freiheitsrechte – darunter die Meinungsfreiheit – jedem Einwohner per Verfassung garantiert. Die Meinungsfreiheit wird in unserem Land ausgeübt mit unverhülltem, offen zu seiner Meinung stehendem Gesicht. Gesichtsverhüllung ist Ausdruck der Verweigerung solcher Meinungsfreiheit. Sie widerspricht aller verbrieften freiheitlichen Tradition der Schweiz.

Noch ist der Entscheid des Parlaments zur Aargauer Standesinitiative mit der Forderung nach einem umfassenden Vermummungsverbot – es richtet sich gegen Vermummung sowohl aus krimineller Absicht als auch zur Unterdrückung der persönlichen Freiheit – nicht gefallen.

Das Egerkinger Komitee hat bereits im vergangenen Herbst öffentlich klargestellt, dass es dann, wenn nebst der Motion Freysinger auch die Aargauer Standesinitiative zum Vermummungsverbot vom Parlament abgelehnt werden sollte, das umfassende Vermummungsverbot auf dem Weg der Volksinitiative in der Bundesverfassung verankern will. Das Egerkinger Komitee hat alle Vorbereitungen getroffen, eine Volksinitiative für das Vermummungsverbot ohne Verzug starten zu können.

Flaach, 6. März 2012