Egerkinger-Komitee missbilligt Islamisten-Demo


Anti Minarett Bulletin vom 27. September 2012

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Das seinerzeit im solothurnischen Egerkingen gegründete Egerkinger-Komitee führte vor drei Jahren den Abstimmungskampf, der am 29. November 2009 mit einem klaren Ja von Volk und Ständen zu einem für die ganze Schweiz geltenden Minarettverbot endete.

Im Auftrag des Egerkinger-Komitees erscheint auch das im 14-täglichen Abstand publizierte Anti-Minarett-Bulletin. Mit einer den Medien übergebenen Verlautbarung hat das Egerkinger-Komitee am 20. September 2012 die Erteilung einer Bewilligung durch Berns Stadtregierung an den Islamischen Zentralrat der Schweiz für dessen Berner Demonstration vom 22. September 2012 mit Nachdruck kritisiert. Das Egerkinger-Komitee begründet seine Haltung wörtlich wie folgt:

«Einen in Übersee durch irgend einen Idioten produzierten Film als Anlass zu einer Islam-Manifestation in Bern zu nehmen, ist nichts anderes als eine rein machtpolitisch motivierte Provokation an die Adresse der Schweiz, sind dem filmischen Machwerk aus unserem Land doch nie auch nur Anflüge von Sympathie zuteil geworden.

Nachdem Vorläuferinnen zur geplanten Berner Demo in Dutzenden Städten der Welt in Gewalt, Chaos, ja selbst in Mord und Totschlag geendet haben, ist die Bewilligungs-Erteilung an den Islamischen Zentralrat für eine derartige Veranstaltung nicht nachvollziehbar.

Dies um so weniger, weil ausgerechnet dieser Islamische Zentralrat wichtige Grundsätze der Gewaltlosigkeit vorsätzlich missachtet.

Exponenten dieses Islamischen Zentralrats haben sich in jüngerer Vergangenheit mehrfach offen für Gewaltanwendung in Form von Züchtigung, ja sogar Steinigung von aus ihrer Sicht «unbotmässigen» Frauen ausgesprochen. Sie haben sich damit offen von elementaren Prinzipien der Gewaltlosigkeit und von in der Schweizerischen Bundesverfassung jedem Bewohner und jeder Bewohnerin der Schweiz garantierten Freiheits- und Grundrechten distanziert.

Ihre Beteuerung, im Nachgang zu weltweit Tatsache gewordenen Gewalt-Manifestationen in der Schweiz jetzt eine angeblich «gewaltlose Demonstration» organisieren zu wollen, entbehrt daher jeglicher Glaubwürdigkeit.

Wenn die Stadt Bern in Respekt vor der in der Schweiz grundsätzlich geltenden Demonstrationsfreiheit den Islamisten trotzdem eine Bewilligung für eine Manifestation erteilen will, muss sie von deren Organisatoren zumindest eine in schriftlicher Form abzugebende Garantie einfordern, dass sie für alle von der Demonstration ausgehenden Folgeschäden die vollumfängliche persönliche Haftung übernehmen.»

Egerkinger-Komitee


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