Kein Minarett in Langenthal


Anti Minarett Bulletin vom 5. April 2012


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Nach monatelangem juristischem Hin und Her hat das Berner Verwaltungsgericht am 3. April 2012 endlich entschieden: Das für Langenthal beantragte Minarett darf nicht gebaut werden.

Am 29. November 2009, vor bald zweieinhalb Jahren verfügte der Schweizer Souverän mit klarem Volks- und Ständemehr ein generelles Minarettverbot in der Schweiz. Zu jenem Zeitpunkt war ein einziges Gesuch für den Bau eines Minaretts gestellt – allerdings zum Zeitpunkt der Abstimmung weder behandelt noch entschieden.

Bundesrat verhält sich widersprüchlich
In seiner ersten Stellungnahme bereits am Abstimmungs-Abend erklärte der vom Abstimmungsausgang überraschte Bundesrat, dass die neue Verfassungsbestimmung ab dem Tag der Abstimmung ohne Verzug zur Anwendung gelange. Die von der Initiative aufgestellte Forderung bedürfe ihrer unzweideutigen Klarheit wegen keiner Ausführungsgesetzgebung. Der von Volk und Ständen beschlossene neue Verfassungsartikel sei vielmehr direkt anwendbar. Was am Tag der Abstimmung nicht bewilligt sei, sei ohne jeden Aufschub dem Minarettverbot unterstellt.

Den klaren Worten folgten allerdings keine bundesrätlichen Taten. Obwohl der Bundesrat das für die saubere Umsetzung jedes Volksentscheids zuständige Organ ist, griff die Landesregierung nicht ein, als die islamische Gemeinschaft Xhamia in Langenthal aufgrund ihres bereits vor der Abstimmung eingereichten Gesuchs den Minarettbau in Langenthal erzwingen wollte. Der Anwalt der Xhamia, Daniel Kettiger, versuchte sich dabei in der Rolle des besonders gewieften Schlaumeiers. Er stellte das Baugesuch für die Xhamia nämlich nicht ausdrücklich für ein Minarett, vielmehr für einen «türmchenartigen Dachaufbau». Der Bundesrat verharrte in Passivität.

Selbstüberlistung
Wahrscheinlich wurde der umtriebige Anwalt der Xhamia vom Vorgehen, vom Urteil und von der Urteilsbegründung des Berner Verwaltungsgerichts überrascht. Das Gericht ging nämlich vollumfänglich auf Anwalt Kettigers Finte ein und erklärte die beantragte Baute mit allein baurechtlicher Begründung als in Widerspruch stehend mit dem für Langenthal gültigen Baureglement, das «türmchenartige Dachaufbauten» nun einmal nicht vorsehe.

Daniel Kettiger, erfährt man aus Langenthal, habe als Anwalt der Xhamia kaum einen Zweifel offengelassen, dass er letzten Endes einen Gerichts-Entscheid des Europäischen Menschenrechts-Gerichtshofs in Strassburg anstrebe, wohin er den «Fall Langenthal» via Bundesgericht gerne weitergezogen hätte. Von Strassburg erwartete er offenbar ein klares Verdikt gegen das Schweizer Minarettverbot.

Indem das Verwaltungsgericht sein Urteil – sorgfältig ausgerichtet auf die Begründung im Rekurs gegen das abgelehnte Baugesuch – allein auf baurechtliche Argumente abstellte, dürfte es für Anwalt Kettiger recht schwierig werden, den Weiterzug des Urteils plötzlich mit Menschenrechts-Argumenten zu unterlegen. Ein allfällig behauptetes «Menschenrecht auf turmartige Dachaufbauten» dürfte nicht einmal in Strassburg, geschweige denn beim Bundesgericht in Lausanne auf grosses Verständnis stossen.

Es könnte also durchaus sein, dass das Urteil des Berner Verwaltungsgerichts – entgegen der Absicht des Kläger-Anwalts – schliesslich zum endgültigen Entscheid werden könnte: Kein Minarett für Langenthal!

Ulrich Schlüer


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