Verbindlich oder unverbindlich?


Anti Minarett Bulletin vom 21. Juni 2012

>>
Download PDF-Datei

Die Frage, wie verbindlich oder aber wie flexibel Koran-Suren zu verstehen sind, löst immer wieder kontroverse Diskussionen aus.

Im Unterschied zur christlichen Bibel ist der Koran unabänderbare, nicht interpretierbare, verbindliche, von Mohammed selber erlassene Weisung, unmittelbar zur Anwendung bestimmt – so wie sie in Form der Scharia in islamischen Staaten zum Gesetz erhoben worden ist.

Auch im Alten Testament finden sich bekanntlich Aufrufe zu Gewaltanwendung. Aber das Alte Testament fand eine Fortentwicklung im Neuen Testament, worin – sehr eindrücklich in der Bergpredigt – ganz andere Haltungen früheres Rache-Denken überwunden haben. Zum Christentum gehört – im Gegensatz zum Islam – die Fortentwicklung biblischer Auslegung und biblischen Verständnisses.

Es gibt Mitbürgerinnen und Mitbürger, die aufgrund der Unabänderlichkeit verbindlicher Koran-Suren schon grundsätzliche Zweifel an der Integrationsfähigkeit gläubiger Muslime geäussert haben. Einzelne haben sich daraus Strafverfolgung wegen «Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm» eingehandelt.

Wir präsentieren nachstehend einige dieser Suren. Sie beinhalten den Umgang mit «Ungläubigen», also Nicht-Muslimen. Wir verzichten auf Kommentierung – die Schlussfolgerungen überlassen wir unseren Lesern.

«Ungläubige»
«Denen, die ungläubig sind, werden ihr Vermögen und ihre Kinder vor Allah nichts helfen. Sie werden Insassen des Höllenfeuers sein und (ewig) darin weilen.» (Sure 3 116)

«Diejenigen, die nicht an unsere Zeichen glauben, werden wir (dereinst) im Feuer schmoren lassen. So oft (dann) ihre Haut gar ist, tauschen wir ihnen eine andere (dagegen) ein, damit sie die Strafe (richtig) zu fühlen bekommen. Allah ist mächtig und weise.» (Sure 4 56)Verfolgung der «Ungläubigen»
«Und tötet sie, wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben! Der Versuch, (Gläubige vom Abfall vom Islam) zu verführen, ist schlimmer als töten. Jedoch kämpft nicht bei der heiligen Kultstätte (von Mekka) gegen sie, solange sie nicht (ihrerseits) dort gegen euch kämpfen! Aber wenn sie (dort) gegen euch kämpfen, dann tötet sie! Derart ist der Lohn der Ungläubigen.» (Sure 2 191)

«Sie möchten gern, ihr wäret ungläubig, so wie sie (selber) ungläubig sind, damit ihr (alle) gleich wäret. Nehmt euch daher niemand von ihnen zu Freunden, solange sie nicht (ihrerseits) um Allahs Willen auswandern! Und wenn sie sich abwenden (und eurer Aufforderung zum Glauben kein Gehör schenken), dann greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie findet, und nehmt euch niemand von ihnen zum Beschützer oder Helfer.» (Sure 4 89)

(zitiert nach: www.koransuren.de, Deutsche Koran-Übersetzung)

Verbindlich?
Wir verzichten, wie bereits gesagt, auf jegliche Auslegung dieser Suren.

Aber wir möchten den Lesern eine Aussage eines islamischen Religionsgelehrten nicht vorenthalten, geäussert zu einem schlicht scheusslichen «Ehrenmord» an einer in einen Nicht-Muslim verliebten jungen Türkin aus Ostanatolien, begangen von ihren vier Brüdern in Deutschland – mindestens mit Wissen, möglicherweise gar im Auftrag des Vaters von Opfer und Tätern.

Dieser Gelehrte kommentierte diese grausame Tat wie folgt:

«Man kannte unsere Regeln, als man uns Asyl gab. Jetzt sagen immer mehr, wir dürfen so nicht leben. Wir werden unsere Religion aber nicht aufgeben.»

(Der Spiegel Nr. 21 / 21.05.2012, S. 43)

Ulrich Schlüer


(C) 2007-2017 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken