Christentum - Koran - Scharia


Anti Minarett Bulletin vom 18. August 2011

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Eine Gruppe von Schweizer Professoren trat kürzlich dafür ein, für in der Schweiz lebende Muslime teilweise auch Scharia-Recht als Rechtsgrundlage für das eheliche Zusammenleben anzuerkennen.

Scharia-Recht widerspricht unserem hier geltenden, alle Menschen als gleichwertig anerkennenden Recht fundamental. Die Scharia hat zum Beispiel eine grundsätzlich andere Auffassung zur Gewaltanwendung, als sie im schweizerischen Recht gilt.

Unverrückbar
Die Scharia gilt im Islam als das unverrückbar geltende göttliche Recht, das sowohl aus dem Koran als auch aus Leben und Wirken Mohammeds abgeleitet wird. Die Scharia gibt dem islamischen Staat seinen Ordnungsrahmen. Im Gegensatz zu den in christlichen Staaten geltenden Recht ist das Scharia-Recht in seiner Grundausrichtung unabänderbar.

Christentum einerseits, Koran und Scharia andererseits gewichten Gewalt rechtlich sehr unterschiedlich. In einem kürzlich im Resch-Verlag in Gräfelfing (D) erschienenen, von Ingo Resch verfassten Buch mit dem Titel «Islam und Christentum» werden die Unterschiede wie folgt erklärt (S. 54 ff):

Unterschiede
«Gesetze, die eine bessere Welt schaffen sollen oder bessere Menschen, bewirken Gewalt. So ist der Dschihad zu erklären. Dschihad bedeutet ‹Anstrengungen›, ‹Bemühen auf dem Weg zur Ausbreitung des Glaubens an Allah›. Dies kann friedlich und kriegerisch von statten gehen.

In
Sure 8.39 steht: ‹Und kämpfet wider sie (die Ungläubigen), bis kein Bürgerkrieg mehr ist und alles an Allah glaubt.› – In Sure 47.4 lesen wir: ‹Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. Dann schnüret die Bande.›

Wenn wir all das vorher Erarbeitete richtig verstehen, dann ist der Kampf und auch das Töten Andersgesinnter die notwendige Folge eines Weltbildes, das dem Menschen Gesetze überlässt, um das Reich Gottes bzw. dessen ideologisch jeweils postuliertes Äquivalent auf Erden zu errichten. Noch dazu, wenn diese Gesetze Gewalt als das adäquate Mittel predigen. Entscheidend für den Moslem sind aber nicht nur diese Lehrsätze, sondern auch und vor allem das Verhalten Mohammeds, da der Prophet als unerreichtes Vorbild menschlicher Vollkommenheit verehrt wird: Dieser war auch Heerführer. Er liess durch seine Anhänger morden und rauben, wenn es der Bekämpfung seiner Feinde und der Ausbreitung des Islam diente. Insofern ist die Unterscheidung von Islam und Islamismus problematisch. Der Islam hat stets auch seine politische, seine – wenn man so will – islamistische Seite, auch wenn es Glaubensrichtungen wie etwa die Aleviten und religiöse Praktiken wie die der Sufisten gibt, für die der Dschihad im politisch-militärischen Sinne eher sekundär ist.» …

Christentum
«Auch im Alten Testament gibt es Tötungsbefehle. Die Tötungsbefehle waren nicht allgemein gegen «Ungläubige» gerichtet, sondern galten nur für eine bestimmte Gruppe, die durch Götzenanbetung, Hurerei, Tempelprostitution, Kinderopfer und ähnlichem einem Gerichtsurteil unterworfen wurden. Im Neuen Testament sind solche Tötungsbefehle aufgehoben. ‹Stecke dein Schwert in die Scheide›, sagte Jesus zu Petrus.» …

Fazit
«Resümee: Gewalt ist durch den Koran legitimiert, ja sogar befohlen, nicht durch das Evangelium. Das ergibt sich auch daraus, dass der Islam eine Gesetzesreligion ist, die christliche Botschaft nicht.»

Wie einerseits «erlaubte Gewalt» – zur Durchsetzung des rechten Glaubens auch in der Familie – mit dem hierzulande geltenden absoluten Gewaltverbot in der Familie in Einklang gebracht werden soll – dazu sind uns die eingangs erwähnten Professoren bis jetzt jede Erklärung schuldig geblieben.

Ulrich Schlüer, Nationalrat


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