Skandalöses Urteil


Anti Minarett Bulletin vom 23. Juni 2011


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In Kreuzlingen wurde kürzlich gerichtlich besiegelt, dass jemand, der aktiv für die Annahme der Minarettverbots-Initiative gekämpft hat, ungestraft des «verbalen Rassismus» bezichtigt werden darf. Der so Abqualifizierte hatte das Minarett als Verdrängungs-Symbol gegen die «Schweizer Leitkultur» bezeichnet, der das Christentum zugrunde liege.

Das Urteil traf den Präsidenten der Jungen SVP des Kantons Thurgau, Benjamin Kasper. Es kam zustande, nachdem die «Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus» den grünen Journalisten und Politiker Hans Stutz beauftragt hatte, alles Schriftliche und Mündliche, das aus seiner Sicht gegen den Islam gerichtet sein könnte, exakt zu fichieren. Aufgrund eines von Stutz gelieferten Zitats bezichtigte die erwähnte Stiftung Benjamin Kasper des «verbalen Rassismus». Weil Rassismus eine strafbare Handlung darstellt, wehrte sich der Thurgauer Jungpolitiker auf dem Rechtsweg gegen die ihn diffamierende Abqualifizierung.

Blanke Perfidie
Schliesslich ist das Minarett kein religiöses, vielmehr ein politisches Symbol, eine Art «Siegeszeichen» für das Vordringen des Islam. Im Koran wird das Minarett nirgends erwähnt.

Das Kreuzlinger Bezirksgericht unter Präsident Thomas Pleuler (CVP) entschied dann, dass, wer sich öffentlich für das Minarettverbot einsetze und mit einer SVP-Einstellung politisiere, einem Verhalten zugeordnet werden könne, das durchaus als «rassistisch» bezeichnet werden dürfe – ungeachtet, ob konkret präsentierte Vorwürfe zuträfen oder nicht.

Im Blick auf die Folgen dieses Entscheids zeigt sich die Perfidie des Urteils: Verbaler Rassismus, wurde der junge SVP-Politiker belehrt, sei an sich nicht strafbar. Strafbar sei bloss Rassendiskriminierung. Man könne also den, der seine Parteinahme für ein Minarettverbot als Absage an die politische Islamisierung der Schweiz verstanden haben wolle, durchaus als «Verbal-Rassisten» bezeichnen, ohne dass sich der so Bezeichnete gegen diesen beleidigenden Anwurf wehren könne.

Necla Kelek
Unter den Musliminnen im deutschsprachigen Raum sticht Frau Necla Kelek, mehrfache Buchautorin, hervor als besonders mutige Kämpferin gegen gesellschaftlich-politische Unterdrückung, die unter der Etikette des Islam überall in Westeuropa Einzug gehalten hat. Necla Kelek tritt mit profilierten Voten auch in der Schweiz auf. Die Berner Zeitung «Der Bund» nutzte einen kürzlichen Auftritt von Frau Kelek für ein grosses Interview (28. Mai 2011). Darin formuliert Frau Kelek den folgenden, vom «Bund» sogar zum Titel erhobenen Satz: «So wie heute gelebt, ist Islam mit der Demokratie nicht kompatibel».

Im Blick auf das skandalöse Kreuzlinger Urteil müsste Frau Kelek, wenn sie ihre Überzeugung so formuliert, unverzüglich mit Einreise- und Sprechverbot belegt werden. Absurd die Vorstellung, dass eine freie, wohlfundierte Meinungsäusserung einer der mutigsten Frauen im Kampf gegen politisch-gesellschaftliche Unterdrückung im Namen des Islam hier – würde «Kreuzlinger Recht» als Standard gelten – in ein Rassismus-Verfahren verwickelt und damit zum Schweigen verurteilt werden müsste.

Das Beispiel Necla Kelek zeigt: Das Kreuzlinger Urteil ist nicht nur skandalös. Es ist auch ein Anschlag auf die freie Meinungsäusserung, eine demokratie- und freiheitsfeindliche Entgleisung. Zu Kreuzlingen wurde das Grundrecht der freien Meinungsäusserung verletzt, das jedem Schweizer und jeder Schweizerin in der Bundesverfassung garantiert wird.

Ulrich Schlüer, Nationalrat


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