Ostschweizer Komitee für die Volksinitiative


«gegen den Bau von Minaretten»

An der Medienkonferenz vom 9. Mai 2007 stellte sich das neu gegründete «Wiler Komitee gegen den Bau des islamischen Zentrums» vor. Das breit abgestützte Komitee wird in den nächsten Monaten eine unüberhörbare Aufklärungs-Kampagne zum Islam durchführen und mit aller Kraft die neu lancierte Volksinitiative «gegen den Bau von Minaretten» unterstützen. Startschuss ist ein Informationsabend zum Thema «Wie gefährlich ist der Islam wirklich?» am 18. Mai in Flawil.

Damit soll insbesondere verhindert werden, dass die Region Wil ohne demokratische Mitsprache der Bevölkerung zu einem islamischen Zentrum wird. Dies hätte eine überregionale Sogwirkung auf die Kleinstadt und würde die akuten Integrationsprobleme weiter verschärfen.

Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «gegen den Bau von Minaretten» ist am 1. Mai 2007 gestartet worden. Die Initiative enthält eine klare Forderung: «Der Bau von Minaretten ist verboten». Die Initiative will diese Forderung dem bereits existierenden Artikel 72 der Bundesverfassung angliedern. Dieser Art. 72 überträgt dem Bund und den Kantonen die Verantwortung für die Wahrung des religiösen Friedens in der Schweiz.

Das Minarett als Bauwerk hat keinen religiösen Charakter; es wird weder im Koran noch in anderen heiligen Schriften des Islam auch nur erwähnt. Das Minarett ist vielmehr Symbol jenes religiös-politischen Machtanspruchs, der im Namen behaupteter Religionsfreiheit Grundrechte anderer ? etwa die Gleichheit aller, auch beider Geschlechter vor dem Gesetz ? bestreitet, womit dieser Anspruch in Widerspruch gerät zu Verfassung und Rechtsordnung der Schweiz.

Wer - wie das im Islam Tatsache ist - die Religion über den Staat stellt, religiösen Anweisungen also höhere Geltung zuordnet als der im Rechtsstaat demokratisch geschaffenen Rechtsordnung, gerät in der Schweiz unweigerlich in Widerspruch zur Bundesverfassung. Diesem Widerspruch kann nicht ausgewichen werden. Das Minarett ist das äusserliche Symbol dieses religiös-politischen Machtanspruchs, der verfassungsmässige Freiheitsrechte in Frage stellt. Mit dem von der Initiative verlangten Verbot von Minaretten wird erreicht, dass der in der Verfassung niedergelegten Gesellschafts- und Rechtsordnung uneingeschränkte Gültigkeit in der Schweiz garantiert bleibt. Ansinnen islamistischer Kreise, einem an der Scharia orientierten Rechtssystem auch in der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen, werden damit zurückgewiesen.

Nicht angetastet wird durch die Initiative indessen die Glaubensfreiheit, die als Grundrecht jedem Menschen in der Verfassung garantiert ist.


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