Bundesgericht lässt Rechtsstaat verkommen


Medienmitteilung des Egerkinger Komitees vom 9. August 2013

>> Download PDF-Datei

Unhaltbares Kopftuch-Urteil
BUNDESGERICHT LÄSST RECHTSSTAAT VERKOMMEN


Die mit äusserst fragwürdiger Begründung erfolgte Annullierung des Kopftuchverbots in der thurgauischen Schulgemeinde Bürglen durch das Bundesgericht hat das Egerkinger Komitee, das 2009 die Volksinitiative zum Minarettverbot zum Abstimmungserfolg geführt hat, zu einer Sondersitzung in der Ferienzeit veranlasst.

Das Egerkinger Komitee nimmt dezidiert Anstoss am unverständlichen, widersprüchlichen und willkürlichen Urteil des Bundesgerichts.

Föderalismus missachtet
Stossend ist die Missachtung des föderalistischen Staatsaufbaus der Schweiz durch das Bundesgericht. Vor lauter untertänigem Schielen auf internationale Konventionen ohne jede demokratische Legitimität scheint das Bundesgericht vergessen zu haben, dass in autonomen Schweizer Gemeinden die von der Stimmbürgerschaft gewählten Schulbehörden abschliessend zuständig sind für Erlass und Durchsetzung von Schulordnungen. Die Schweiz benötigt keinen Verfassungsartikel über Dächlikäppli, bis eine gewählte Schulbehörde in einer selbständigen Schulgemeinde Regelungen auch zur Kopfbedeckung von Schülerinnen und Schülern abschliessend und verbindlich erlassen kann.

Diskriminierung der Christen
Alarmierend am Bundesgerichtsurteil ist weiter die davon ausgehende Diskriminierung der in der Schweiz verankerten christlichen Religion. Gegenüber einer Tessiner Gemeinde hat das Bundesgericht aus Gründen der in öffentlichen Schulen geltenden «religiösen Neutralität» die Entfernung von Kruzifixen aus Schulzimmern angeordnet. Das gleiche Bundesgericht aber verlangt die Duldung angeblich religiös motivierter Kopftücher in Schulzimmern. Unter «religiöser Neutralität» versteht das Bundesgericht offensichtlich die Diskriminierung echt christlicher Symbole, während islamische Import-Symbole, deren religiöse Bedeutung mehr als nur umstritten sind, in Schulzimmern zu dulden seien. Mit solch willkürlicher Handhabung von «religiöser Neutralität» unterminiert das höchste Gericht der Schweiz seine eigene Glaubwürdigkeit nachhaltig.

Parteinahme für Fundamentalisten?
Die Widersprüchlichkeit im Kopftuch-Bundesgerichtsurteil ist um so stossender, als namhafte Vertreter und insbesondere mutige Vertreterinnen des Islam wie Necla Kelek, Saïda Keller-Messahli, Ayaan Hirsi Ali und andere dem Kopftuch jegliche religiöse Bedeutung und Symbolik absprechen. Das Kopftuch sei, von fundamentalistischen Islamisten gefordert, vielmehr ein Symbol gesellschaftlicher Unterdrückung der Frau.

Mehr als eigenartig, dass sich ausgerechnet das Schweizerische Bundesgericht in dieser Frage auf die Seite islamistischer Fundamentalisten glaubt schlagen zu müssen.

Kantonale Vorstösse kommen
Das Egerkinger Komitee hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass in mehreren Kantonen Anstrengungen eingeleitet sind, dem Kopftuch-Verbot gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Das Egerkinger Komitee wird jede solche Anstrengung unterstützen. Es hat bereits die Rolle der Koordinationsstelle übernommen mit dem Ziel, in möglichst jedem Kanton der Schweiz entsprechende Vorstösse Tatsache werden zu lassen. Dort, wo parlamentarische Vorstösse nicht zum Ziel führen, wird das Egerkinger Komitee die Lancierung und Durchsetzung kantonaler Initiativen aktiv unterstützen.

Flaach, 9. August 2013

Für Nachfragen stehen zur Verfügung:
- Nationalrat Walter Wobmann
- Alt-Nationalrat Ulrich Schlüer


(C) 2007-2017 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken