Minarette gehören nicht in die Schweiz


Der Stossrichtung der Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»

Referat von SVP-Nationalrat Dr. Ulrich Schlüer (ZH)

Die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» erhebt eine Forderung, wie sie klarer kaum formuliert werden könnte: «Der Bau von Minaretten ist verboten».

Diese Forderung soll den bereits existierenden Artikel 72 der Bundesverfassung ergänzen, welcher Bund und Kantonen die Verantwortung für die Wahrung des religiösen Friedens in der Schweiz überträgt.

Politisch religiöser Machtanspruch

Das Minarett als Bauwerk hat keinen religiösen Charakter; es wird weder im Koran noch in anderen heiligen Schriften des Islam auch nur erwähnt.

Das Minarett ist vielmehr Symbol jenes religiös-politischen Machtanspruchs, der im Namen behaupteter Religionsfreiheit Grundrechte anderer - etwa die Gleichheit aller, auch beider Geschlechter vor dem Gesetz - bestreitet, womit dieser Anspruch in Widerspruch gerät zu Verfassung und Rechtsordnung der Schweiz.

Der Islam ist für den freiheitlichen Rechtsstaat insofern ein Problem, als er die Religion und davon abgeleitete religiöse Anweisungen über den Staat stellt. Damit gerät er - etwa bezüglich der Gleichheit aller vor dem Gesetz - in Widerspruch zur demokratisch geschaffenen Rechtsordnung, basierend auf der Bundesverfassung. Dieser Widerspruch löst Handlungsbedarf aus.

Verfassungsrecht geht vor

Das Minarett ist das äusserliche Symbol eines religiös-politischen Machtanspruchs, der verfassungsmässige Grundrechte in Frage stellt. Mit dem von der Initiative verlangten Verbot von Minaretten wird erreicht, dass der in der Verfassung niedergelegten Gesellschafts- und Rechtsordnung uneingeschränkte Gültigkeit in der Schweiz garantiert bleibt. Ansinnen islamistischer Kreise, einem an der Scharia orientierten Rechtssystem auch in der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen, werden damit zurückgewiesen.

Während dieser politisch-religiöse Machtanspruch durch die Initiative den in der Bundesverfassung allen in unserem Land wohnhaften Menschen garantierten Freiheitsrechten untergeordnet wird, tastet die Initiative die Glaubensfreiheit nicht an. Sie sichert bloss ab, dass diese wirklich allen gewährleistet ist.

Bevölkerung will Mitentscheidungsrecht

Die Initiative macht aber deutlich, dass die Bevölkerung ein demokratisches Mitspracherecht bezüglich islamischer Bauten - insbesondere solche imperialen Charakters - verlangt.

Dieses Begehren - das verlangen die Initianten schon heute - ist dadurch zu respektieren, dass bis zur Volksabstimmung über das Verbot von Minaretten in der Schweiz ein Moratorium bezüglich islamischer Bauwerke auf allen Ebenen des Staates festgelegt wird. Bevor weitere Bauten bewilligt werden, ist das demokratische Mitbestimmungsrecht der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sicherzustellen.

3. Mai 2007


(C) 2007-2017 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken