Scharia und Minarett aus Sicht der Frau


Referat von Nationalrätin Jasmin Hutter (SVP, SG) an der Medienkonferenz vom 8. Juli 2008 zur Einreichung der Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten".

Während der Unterschriftensammlung zur Minarettinitiative hat sich etwas herauskristallisiert, was ich bei der Lancierung unseres Begehrens nicht bedacht hatte. Viele Frauen, gerade auch solche, die sich ausdrücklich als SP-Sympathisantinnen oder sogar SP-Mitglieder outeten, unterschrieben unsere Initiative. Warum, das wurde mir im Gespräch schnell klar. Keine Frau in der Schweiz kann den Umgang der muslimischen Männer mit ihren Frauen tolerieren. Unterdrückung pur, Rechtlosigkeit par excellence. Da kann noch lange von Emanzipation und Geschlechtergleichheit gesprochen werden.

Schleichende Islamisierung

Vielfach lesen und hören wir von der schleichenden Islamisierung. Ich nenne das nicht mehr schleichend: Unsere Gesellschaft wird tagtäglich aufs Neue islamisiert. In den Schulen werden auf Wunsch muslimischer Eltern Weihnachtsfeste abgesagt, auf dem Speiseplan in den Gefängnissen wird kein Schweinefleisch mehr angeboten, muslimische Mädchen werden vom Schwimmunterricht oder von Skilagern dispensiert.

Doch nicht nur in unserem täglichen Leben werden wir mit dem Islam konfrontiert. Auch die Gerichte machen vor der Anerkennung der Scharia nicht halt. Dieses Jahr nahm das Amtsgericht von Lille die Klage eines muslimischen Mannes an: Seine Frau sei in der Hochzeitsnacht nicht unberührt gewesen, obwohl sie ihm vor der Eheschliessung versichert habe, sie habe keusch gelebt. Am 1. April wurde diese Ehe dann mit der Begründung annulliert, die Frau habe den Ehemann über wesentliche Eigenschaften getäuscht.

Meine Damen und Herren: Wir haben es bereits in unserem nächsten Umfeld mit willigen Vollstreckern der Scharia zu tun. Nicht einmal eine Sterilität reicht - meines Erachtens zu Recht - normalerweise als Grund für die Annullierung einer Ehe. Wenn nun aber eine Frau kein Jungfernhäutchen mehr hat, so soll Ungültigkeit gelten? Wo bleibt da der Aufschrei der Frauenrechtsorganisationen? Hat es dem Gleichstellungsbüro die Sprache verschlagen?

Schweizer Fälle

Auch in der Schweiz kennen wir ähnliche Fälle: Ein Ägypter hatte im Status eines "vorläufig Aufgenommenen" Wohnsitz in der Schweiz. Sein Asylgesuch wurde abgewiesen, da ihm in seiner Heimat ein Tötungsdelikt angelastet wird. Plötzlich stellte er einen Antrag auf "Familiennachzug". Die damalige Asylrekurs-Kommission (ARK) anerkannte in einem letztinstanzlichen Urteil vom 7. März 2006 die nach Scharia-Recht im Abwesenheitsverfahren geschlossene Ehe des Ägypters als gültig und ordnete einen "sofortigen Familiennachzug" an für eine Ehe, die anlässlich der erfolgten Flucht noch nicht bestanden hatte. Eine Ehe mit einer Braut, die notabene anlässlich einer behaupteten Verlobung zu früherem Zeitpunkt erst 12 Jahre jung war. Dies sei alles, argumentierte die Asylrekurs-Kommission, nach Scharia-Recht möglich. Damit sanktionierte die ARK die Gültigkeit von Scharia-Recht für jemanden, dessen rechtlicher Wohnsitz in der Schweiz war und ist. Scharia-Recht widerspricht schweizerischem Recht klar. Eine Heirat in Stellvertretung ist in der Schweiz nämlich untersagt.

Wer hier lebt, hat unsere in der Verfassung niedergelegten Grundsätze und die Regeln der christlich-abendländischen Tradition zu respektieren. Wer sich nicht daran hält, wer illegale Praktiken wie Kinderverlöbnisse, Zwangsehen und Blutrache, alles nach Scharia zugelassen, begünstigt oder ausführt, ist mit Landesverweis zu bestrafen. Erst wenn wir endlich aufhören, verfassungswidrige Sonderwünsche stillschweigend zu tolerieren, wird unsere Schweizer Rechtsordnung wieder voll gelten.

Aus Sicht der schweizerischen Demokratie und der Gleichstellung der Geschlechter ist es deshalb unbedingt nötig, den politischen Machtanspruch des Islams in der Schweiz zurückzudrängen. Da gehören auch die Minarette dazu. Darum unterstütze ich die Initiative "Gegen den Bau von Minaretten" aus voller Kraft.


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