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Referat von SVP-Nationalrätin Jasmin Hutter (SG)

«Allahs Töchter» sind rechtlos. In den Westen eingewanderte Musliminnen stehen häufig unter dem Joch ihrer Männer. Allzu oft - faktisch eingesperrt in der eigenen Wohnung - auch hilflos der Gewalt ausgeliefert. Viele werden Opfer von Zwangsheiraten, allzu oft Ausgangspunkt für ein unfreies Leben in misslicher Lage.

In Deutschland darf man eine Frau - wie man kürzlich vernehmen konnte - auch einmal körperlich züchtigen. Vorausgesetzt, sie ist Muslimin. Vorausgesetzt, der Züchtiger ist ihr Gatte. Und auch Muslim. Dann, meinte eine Frankfurter Richterin, gelte die Scharia. Auch in Deutschland. Und diese sehe das Züchtigungsrecht des Ehegatten vor, wenn sich die Gattin ihm nicht füge?

Scharia-Recht auch in der Schweiz?

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder ernstzunehmende Versuche, Teile des islamischen Rechtssystems, der Scharia, auch im Westen einzuführen. Die Scharia macht auch vor der Schweiz nicht halt: Ein Ägypter hatte im Status eines «vorläufig Aufgenommenen» Wohnsitz in der Schweiz. Sein Asylgesuch wurde abgewiesen, da ihm in seiner Heimat ein Tötungsdelikt angelastet wird. Plötzlich stellte er einen Antrag auf «Familiennachzug». Die Asylrekurs-Kommission (ARK) anerkannte in einem letztinstanzlichen Urteil vom 7. März 2006 die nach Scharia-Recht im Abwesenheitsverfahren geschlossene Ehe des Ägypters als gültig und ordnete einen «sofortigen Familiennachzug» an für eine Ehe, die anlässlich der erfolgten Flucht noch gar nicht bestanden hatte. Bestanden hatte allenfalls eine einseitig behauptete Verlobung - mit einer Braut, die anlässlich dieser «Verlobung» erst zwölf Jahre alt war. Dies alles sei, argumentierte die ARK, laut Scharia-Recht möglich. Und dann formulierte die ARK zum Verhältnis von Scharia-Recht zur Schweizer Rechtsordnung folgende denkwürdige Sätze:

«Das schweizerische Recht kann keine wie auch immer geartete Überlegenheit anderen Rechtsordnungen gegenüber beanspruchen, und die rechtsanwendenden Behörden sind gehalten, Rechtsverhältnissen, die die Rechtsunterworfenen aufgrund ihrer sittlichen oder religiösen Überzeugungen, ihrer Herkunft und anderer Umstände in Anwendung eines ausländischen Rechts eingegangen sind, grundsätzlich mit derselben Achtung zu begegnen wie solchen, die nach schweizerischem Recht begründet wurden.»

Damit sanktionierte die ARK die Gültigkeit von Scharia-Recht auch für rechtsgültig in der Schweiz wohnhafte Personen. Es sei verbindlich, auch wenn Scharia-Recht schweizerischem Recht klar widerspricht. Eine Heirat in Stellvertretung ist in der Schweiz nämlich untersagt. Die Ehelichung einer Minderjährigen erst recht. Federführend bei diesem Entscheid war eine SP-Frau. Was schon deshalb hervorzuheben ist, weil Scharia-Recht bekanntlich sogar Steinigungen zulässt. Weshalb wird solch krasse Frauenverachtung in der Schweiz geduldet, mitverantwortet von einer Frau an der Spitze der zuständigen ARK-Kammer, die Mitglied einer Partei ist, die ständig Gleichstellung fordert und über Frauendiskriminierung lamentiert?

Kopftücher - Zwangsehen - Ehrenmorde

Losgelöst von der westlichen Gesellschaft lebt ein guter Teil der Muslime selbst in der Schweiz in einer eigenen Welt - mit eigener Infrastruktur, eigener Sprache und eigenen Gesetzen. Die Zahl derer, die auf Druck politischer muslimischer Gruppierungen veranlasst werden, das Kopftuch zu tragen, nimmt zu. Und auch in europäischen Städten wird Tatsache: Mädchen ohne Verhüllung werden von anderen Muslimen in ihrem Wohnquartier teilweise angefeindet, kontrolliert und bedroht oder offen als «Huren» beschimpft. Die islamische Kleiderordnung und mit ihr die islamische «Morallehre» gewinnen an Boden - mitten in Europa, am deutlichsten sichtbar in Grossbritannien, in Berlin-Kreuzberg und in den Pariser Vorstädten.

Es ist wichtig, dass wir auf unsere Grundsätze und Regeln, auf unsere christlich-abendländische Tradition pochen und diese auch durchsetzen. Je grösser die Vielfalt und die Zahl der Personen aus fernen Kulturen, desto wichtiger ist es, die bewährten Regeln des Zusammenlebens in der Schweiz konsequent durchzusetzen.

Wer hier lebt, hat dies zu respektieren. Wer sich nicht daran hält, wer illegale Praktiken wie Kinderverlöbnisse, Zwangsehen, Blutrache und dergleichen begünstigt oder ausführt, ist mit Gefängnis und Landesverweis zu bestrafen. Ausserdem ist strikt gegen politische Agitation von Ausländern in unserem Land vorzugehen. Immer häufiger geäusserte Sonderwünsche vor allem von muslimischen Familien, müssen unterbunden werden. Es hat die schweizerische Rechtsordnung zu gelten. Ohne Ausnahme.

Auch aus der Sicht der schweizerischen Demokratie, besonders der Gleichstellung der Geschlechter, ist es deshalb unbedingt nötig, politische Machtansprüche von Seiten des Islam in der Schweiz zurückzudrängen. Deshalb bin ich Mitglied des Initiativkomitees «Gegen den Bau von Minaretten».