Strafklage gegen Inserat zur Muslim-Einwanderung?


Medienmitteilung des Egerkinger Komitees vom 4. Februar 2014

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Das nach seinem Gründungsort benannte Egerkinger-Komitee hat im Vorfeld der Abstimmung über die Initiative gegen die Masseneinwanderung an einer Medienkonferenz in Bern und in Inseraten auf die zahlenmässige Entwicklung der Muslim-Einwanderung hingewiesen.

Weil diese Einwanderung rasch und in hoher Zahl erfolgt, weckt sie in der Bevölkerung Ängste. Ängste, die mit der Masseneinwanderung in die Schweiz zusammenhängen. Solches in einem Abstimmungskampf unterdrücken zu wollen, ist ein Schlag gegen die Meinungsäusserungsfreiheit.

Die Publikation ausgewiesener, belegbarer Zahlen in diesen Inseraten veranlasst nun irgend einen Solothurner Grünen, mit breiter Gefolgschaft in den Medien, die Publikation dieser ausgewiesenen Zahlen als «rassistische Äusserung» einzustufen und dagegen Klage einzureichen.

In Staatsdingen offenbar nicht allzu bewandert, will dieser Politiker der Grünen einfach sämtliche Personen anklagen, die vor Jahren das Initiativ-Komitee zu der von Volk und Ständen schliesslich angenommenen Minarettverbots-Initiative gebildet haben. Dieses seinerzeitige Initiativkomitee «Ja zum Minarettverbot» ist indessen überhaupt nicht identisch mit dem Egerkinger-Komitee. Es werden also – von den Medien breit aufgenommen – Persönlichkeiten öffentlich mit rechtlichen Schritten bedroht, die mit der im Abstimmungskampf gegen die Masseneinwanderung vom Egerkinger-Komitee lancierten Inserate-Kampagne überhaupt nichts zu tun haben.

Dass die Medien auf eine solche Aktion aufspringen, erstaunt. Ob es ein Gericht gibt, das auf solche Schaumschlägerei eintritt, bleibt abzuwarten.

Egerkinger Komitee

Verantwortlich:
Walter Wobmann, Nationalrat, Präsident Egerkinger-Komitee, Gretzenbach
Ulrich Schlüer, Geschäftsführer Egerkinger-Komitee, Flaach


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